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Provisionen
Eine Vermittlungsprovision fällt grundsätzlich nicht an!
Provision für Finanzierungen
Nur in Ausnahmefällen erheben wir nach vorheriger Absprache eine gesonderte Gebühr. Wenn z.B. Zusatzleistungen erbracht werden müssen oder der normale Aufwand weit überschritten wird.
Provision für Immobilien öffentlicher Dienst
Jeweils vom Verkäufer und Käufer 1,19 % vom Kaufpreis. Bei Kapitalanlagen und Grundstücken jeweils 2,38 % vom Kaufpreis